Gebühren ab September 2026
Monatsbeitrag für die Kinderkrippe
| Buchungszeit | Für das 1. Kind | Für das 2. Kind |
| bis 4 Stunden | 239,00 € | 204,00 € |
| bis 5 Stunden | 274,00 € | 239,00 € |
| bis 6 Stunden | 309,00 € | 274,00 € |
| bis 7 Stunden | 344,00 € | 309,00 € |
| bis 8 Stunden | 379,00 € | 344,00 € |
| bis 9 Stunden | 414,00 € | 379,00 € |
| über 9 Stunden | 449,00 € | 414,00 € |
Die Kernzeit beträgt 4 Std. und liegt zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr.
Für das zweite Kind gibt es eine Gebührenermäßigung von 35€.
Monatsbeitrag für den Kindergarten
| Buchungszeit | Für das 1. Kind | Für das 2. Kind |
| bis 4 Stunden (Mindestbuchung) | 204,00 € | 169,00€ |
| bis 5 Stunden | 239,00 € | 204,00€ |
| bis 6 Stunden | 274,00 € | 239,00 € |
| bis 7 Stunden | 309,00 € | 274,00 € |
| bis 8 Stunden | 344,00 € | 309,00 € |
| bis 9 Stunden | 379,00 € | 344,00 € |
| über 9 Stunden | 414,00 € | 379,00 € |
Die Mindestbuchungszeit beträgt 4 Std. und liegt zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr.
Für das zweite Kind gibt es eine Gebührenermäßigung von 35€.
Beitragszuschuss für Kindergartenkinder:
Eltern von Kindern ab 3 Jahren werden ab dem 1. September deselben Jahres (Stichtagsregelung) mit einem Beitragszuschuss von 100€ im Monat durch den Freistaat Bayern entlastet. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.
Wird Ihr Kind schon vor dem Stichtag 1. September 3 Jahre alt? Dann ist eine Förderung durch das untenstehende Krippengeld vom Freistaat Bayern mit einer Laufzeit bis zum 31.08. möglich.
Bayerisches Krippengeld:
Für Eltern von Kindern ab dem 1. Geburstag bis spätestens zum 31.08. des Kalenderjahres in dem das Kind 3 Jahre alt wird, ist eine Förderung bis zu 100€ pro Monat durch den Freistaat Bayern möglich. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Hierfür muss von den Eltern ein entsprechender Antrag unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld gestellt werden.
Zusätzlich zu diesem Antrag, muss als Anlage das Beiblatt "Bayerisches Krippengeld", welches Sie in der Kita erhalten können, mitabgesendet werden.