Gebühren ab Januar 2024

Monatsbeitrag für die Kinderkrippe

BuchungszeitFür das 1. KindFür das 2. Kind
bis 4 Stunden166,00 €143,00 €
bis 5 Stunden189,00 €166,00 €
bis 6 Stunden212,00 €189,00 €
bis 7 Stunden235,00 €212,00 €
bis 8 Stunden258,00 €235,00 €
bis 9 Stunden281,00 €258,00 €
über 9 Stunden304,00 €281,00 €

Die Kernzeit beträgt 4 Std. und liegt zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr.

 

Monatsbeitrag für den Kindergarten

BuchungszeitFür das 1. KindFür das 2. Kind
bis 4 Stunden (Mindestbuchung)143,00 €125,00€
bis 5 Stunden166,00 €143,00€
bis 6 Stunden189,00 €166,00 €
bis 7 Stunden212,00 €189,00 €
bis 8 Stunden235,00 €212,00 €
bis 9 Stunden258,00 €235,00 €
über 9 Stunden281,00 €258,00 €
   

Die Mindestbuchungszeit beträgt 4 Std. und liegt zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr.  

 

Beitragszuschuss für Kindergartenkinder:

Eltern von Kindern ab 3 Jahren werden ab dem 1. September deselben Jahres (Stichtagsregelung) mit einem Beitragszuschuss von 100€ im Monat durch den Freistaat Bayern entlastet. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.

Wird Ihr Kind schon vor dem Stichtag 1. September 3 Jahre alt? Dann ist eine Förderung durch das untenstehende Krippengeld vom Freistaat Bayern mit einer Laufzeit bis zum 31.08. möglich.

 

Bayerisches Krippengeld:

Für Eltern von Kindern ab dem 1. Geburstag bis spätestens zum 31.08. des Kalenderjahres in dem das Kind 3 Jahre alt wird, ist eine Förderung bis zu 100€ pro Monat durch den Freistaat Bayern möglich. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Hierfür muss von den Eltern ein entsprechender Antrag unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld gestellt werden.

Zusätzlich zu diesem Antrag, muss als Anlage das Beiblatt "Bayerisches Krippengeld", welches Sie in der Kita erhalten können, mitabgesendet werden.