Krankheiten
Einrichtungsspezifische Bestimmungen zur Verhinderung der Übertragung ansteckender Krankheiten:
- Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht in die KiTa gebracht werden.
- Kinder, die an einem ansteckendem Magen-Darm-Infekt leiden, dürfen nicht in der KiTa betreut werden.
- Frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Fieber, darf ein Kind die Einrichtung wieder besuchen.
- Kinder, die unter Kopflausbefall leiden dürfen erst nach erfolgreicher Behandlung wieder in die Einrichtung gebracht werden.